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Eine Bedrohungslage, die seit 9 Uhr am heutigen Morgen im Neunkirchener Wohngebiet Dahlerhof vorlag, konnte am Nachmittag glimpflich beendet werden. Am Morgen hatte ein 46-jähriger Mann bei einem Streit seine 30-jährige Lebensgefährtin mit einem Messer bedroht, woraufhin diese aus der gemeinsamen Wohnung geflüchtet war. Zurück blieb ein neunmonatiger Säugling. Der alarmierten Polizei gegenüber gab sich der Mann uneinsichtig und drohte den Einsatz einer Schußwaffe an, wenn sich jemand dem Haus nähern würde.
Die Polizei rückte mit starken Kräften, darunter auch zwei Spezialeinsatz-Kommandos, an. Mehrere Wohnstraßen wurden von der Polizei vollständig abgeriegelt. Anwohner durften das Gebiet weder von außen betreten noch ihre Häuser verlassen. Vermummte Beamte der Sondereinsatz-Kommandos hatten das Haus umzingelt und Positionen für einen denkbaren gewaltsamen Zugriff bezogen. Eine Verhandlungsgruppe nahm Kontakt mit dem 46-jährigen auf. Neben einem Notarzt und zwei Rettungswagen, die für den Fall der Fälle in Bereitschaft standen, sorgte das örtliche 'DRK' für die Versorgung der Einsatzkräfte. Über viele Stunden blieb die Lage statisch, es gab offenbar keine Fortschritte im Verlauf der Verhandlungen.
Gegen 16.15 Uhr schließlich ließ der 46-jährige die Verhandlungsgruppe in die Wohnung und übergab den Beamten den Säugling. Die Mutter, die den Tag über bei der Polizei warten mußte, wurde mit ihrem unverletzten Kind zu einem Rettungswagen geführt und vorbeugend zu einem Krankenhaus gebracht. Der Mann wurde erwartungsgemäß festgenommen, ihm werden Bedrohung, Nötigung und Kindesentzug vorgeworfen. Bereits im vergangenen Sommer gab es einen Fall von häuslicher Gewalt im gleichen Haushalt. Damals habe der Mann Widerstands-Handlungen gegen die Polizei vorgenommen.
Als kontraproduktiv galten vorzeitige Veröffentlichungen in einzelnen Medien. Gegen den Wunsch der Polizei hatten diese schon am Mittag Informationen zur Einsatzlage veröffentlicht. Da der Mann in seiner Wohnung natürlich auch über Medien verfügt, konnte er so einsatztaktische Details der Polizei erfahren. Dabei verwendeten etwa ein regionaler Radiosender ebenso wie überregionale Boulevard-Zeitungen Falschinformationen, indem sie von einer Geiselnahme berichteten. Eine solche hat nach klaren Angaben der Polizei zu keinem Zeitpunkt vorgelegen. Auch war der Säugling - anders als berichtet - nicht bedroht worden. (cs)